Zahntechnik im Detail

Was zahlt meine Krankenkasse?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da viele verschiedene Faktoren in die Berechnung der Kosten mit einfließen. Dazu gehört zum Beispiel auch Ihr persönlicher Qualitätsanspruch. Seit 2005 gibt es eine Festzuschussregelung für Zahnersatz, die allerdings ausschließlich für die gesetzlichen Kassen gilt. Jeder gesetzlich Versicherte erhält hier einen befundorientierten Festzuschuss. Die privaten Versicherungen erstellen eigene Angebote, deren Kosten sich von den gesetzlichen Kassen unterscheiden können. Ihre Leistungen müssen jedoch mindestens mit denen der gesetzlichen Kassen vergleichbar sein.

Höherwertige Angebote sind jedoch erlaubt. „Befund“ und „Regelversorgung“ stellen somit für den Patienten rein versicherungsmathematische Rechengrößen dar, damit der Festzuschuss errechnet werden kann. Sie dienen nicht als Vorgabe für die Versorgung des Patienten. Zahnarzt und Zahntechniker werden auch weiterhin bei jedem Patienten auf die individuelle Situation eingehen und ihn nach seinen Wünschen individuell und bestmöglich versorgen. Weitergehende Informationen zu den Leistungen der Krankenkasse, zu Festzuschuss- und Bonusregelungen erhalten Sie beim Kuratorium perfekter Zahnersatz unter: www.zahnersatz-spezial.de